wichtige Infos / AGB

dienen auch als verbindliche AGB
(allg. Geschäftsbedingungen)

Wichtige Infos / AGB zur Spielgruppe

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung des Kindes und deren Bestätigung durch die Spielgruppe Wiesenwunder kommt ein verbindlicher Betreuungsvertrag zustande. Der Platz ist verbindlich reserviert.

Die Anmeldung erfolgt für feste Betreuungstage und -zeiten und ist verbindlich.

2. Angebot und Betreuungszeiten

Vormittag (5 Halbtage)

  • Montag-Freitag
  • 08.30–11.30 Uhr

Nachmittag (3 Halbtage)

  • Montag, Dienstag, Donnerstag
  • 13:30-16:30 Uhr

Während der Schulferien und Feiertage der Gemeinde Ostermundigen bleibt die Spielgruppe geschlossen.
Es sind bis zu 8 Halbtage pro Woche wählbar.

Eintrittsalter
  • Alle Kinder im Alter ab 2 Jahren bis Kindergarteneintritt sind willkommen.
Gruppengrösse
  • Rund 6 – 12 Kinder.

3. Kosten und Zahlungsbedingungen

  • Einmalige Eintrittsgebühr CHF 50.–
  • Der Preis beträgt CHF 45.– pro Kind und Betreuungseinheit (Halbtag).
  • Halbtags-Preis-Reduzierung auf CHF 40.– ab 2 Buchungen pro Woche.
  • Vormittag und Nachmittag am gleichen Tag, gelten als zwei separate Einheiten und werden entsprechend doppelt verrechnet.
Zahlungsregelung
  • Die Betreuungskosten werden als fixe Pauschale für den reservierten Platz erhoben.
  • Die Rechnung ist pro Quartal im Voraus zu bezahlen.
  • Monatsraten sind auf Anfrage möglich. Bei monatlichen Zahlungen wird zusätzlich ein Verwaltungskostenbeitrag von CHF 5.- pro Monat verrechnet.
  • Zahlungsfrist: 10 Tage nach Rechnungsstellung.
  • Bei verspäteter Zahlung kann eine Mahngebühr erhoben werden.

4. Zahlung bei Abwesenheit des Kindes

  • Der Elternbeitrag (Halbtage) ist eine Platzreservation und nicht an die effektive Anwesenheit gekoppelt.
  • Bei Abwesenheit (z.B. Krankheit, Ferien, private Gründe) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz.
  • Dies gilt ausdrücklich auch bei längerer Abwesenheit.

5. Ausfall der Spielgruppe

Kann eine Betreuungseinheit durch die Spielgruppe nicht durchgeführt werden (z.B. Krankheit der Leitung):

  • nach Möglichkeit eine Stellvertretung organisiert oder
  • die Einheit gutgeschrieben oder anteilig rückvergütet.

6. Ferien und Feiertage

Die Spielgruppe folgt dem offizielllen Ferienkalender der Gemeinde Ostermundigen.

  • Während Schulferien und gesetzlichen Feiertage bleibt die Spielgruppe geschlossen.
  • Diese Zeiten sind in der Preisstruktur bereits berücksichtigt.
  • Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

7. Kündigung

  • Der Vertrag kann mit einer Frist von 1 Monat auf Monatsende schriftlich gekündigt werden.
  • Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Betreuungsplatz automatisch.

8. Krankheit und Gesundheit

  • Kranke und ansteckende Kinder dürfen die Spielgruppe nicht besuchen.
  • Die Eltern informieren die Spielgruppenleitung frühzeitig über Abwesenheiten.
  • Die Spielgruppe behält sich vor, kranke Kinder nach Hause schicken zu lassen.

9. Mitbringen

  • Jedes Kind bringt Hausschuhe und Ersatzkleider mit.
  • Da wir auch draussen spielen werden, bitte die Kinder wettergerecht anziehen.
  • Znüni: Jedes Kind bringt eine Znünibox mit einer kleinen gesunden Zwischenverpflegung und einer Wasserflasche mit.

10. Versicherung und Haftung

  • Die Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes für den Aufenthalt in der Spielgruppe sowie auf dem Hin- und Rückweg ist Sache der Eltern.
  • Die Spielgruppe übernimmt keine Haftung für Schäden, ausser bei grober Fahrlässigkeit.

11. Organisation und Rahmenbedingungen

  • Feste Betreuungstage und Zeiten gelten für das ganze Schuljahr.
  • Die Spielgruppe arbeitet mit einer klaren, transparenten Kostenstruktur.
  • Es besteht eine enge und vertrauliche Zusammenarbeit mit den Eltern.
  • Bitte die schriftliche Anmeldung mit Anmeldeformular an unsere Adresse senden. Diese Anmeldung ist verbindlich. Bei einem Vertragsrücktritt vor Beginn der Spielgruppe verrechnen wir eine Umtriebsentschädigung von 50.– Franken.
  • Der Eintritt ist jederzeit möglich, solange Platz vorhanden ist – mit Vorteil nach den Sommerferien im August.
  • Der erste Monat ist Probezeit. Die Anmeldung gilt in der Regel für ein ganzes Spielgruppenjahr (August – Juli). Ein früherer Austritt ist unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist per Ende Monat möglich.

12. Inkrafttreten

Diese AGB gelten mit der Anmeldung als akzeptiert und sind Bestandteil des Betreuungsvertrags.

Version: AGB 20.Juni 2026

Feriendaten 2026 / 2027

2026 
Sommerferien:Sa. 04.07.2026 – So. 09.08.2026
Herbstferien:Sa. 19.09.2026 – So. 11.10.2026
Winterferien:Do. 24.12.2026 – So. 10.01.2027
2027 
Sportwoche:Sa. 30.01.2027 – So. 07.02.2027
Frühlingsferien:Sa. 10.04.2027 – So. 25.04.2027
Sommerferien:Sa. 03.07.2026 – So. 08.08.2027

Termine und Veranstaltungen

DatumVeranstaltungZeit / Ort
Mi 24.06.2026Tag der offenen Türsiehe Flyer
Sa 27.06.2026Tag der offenen Türsiehe Flyer
Mo 10.08.2026Start Spielgruppenjahr 2026/2027Kommunikation per Brief für alle angemeldeten Kinder